top of page

Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Werkstattleistungen, Reparaturen, Wartungen (z. B. Ölwechsel, Klimaservice, Achsvermessung), den digitalen Servicenachweis sowie die Einlagerung von Reifen, die zwischen der Edition Cars GbR (nachfolgend „Werkstatt“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
 

(2) Vertragspartner sind:

Edition Cars KfZ-Meisterwerkstatt

Konrad-Adenauerstraße 72 

38226 Salzgitter

Vertreten durch die Gesellschafter: Omar Eggeling

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber erteilt den Auftrag zur Reparatur oder zum Service entweder schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Buchungssystem) oder mündlich/telefonisch.

(2) Im Auftragsschein oder Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen (z. B. Bremsservice, Reifenwechsel etc.) sowie gegebenenfalls der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Werkstatt den Auftrag annimmt. Dies kann durch eine ausdrückliche Bestätigung oder durch den Beginn der Arbeiten am Fahrzeug erfolgen.
 

§ 3 Erweiterung des Auftragsumfangs

(1) Stellt sich während der Durchführung des Auftrags heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder der Austausch weiterer Teile notwendig sind, die den vereinbarten Kostenrahmen um mehr als 15 % überschreiten, holt die Werkstatt vorab die Zustimmung des Auftraggebers ein.

(2) Ist der Auftraggeber telefonisch oder elektronisch nicht erreichbar und ist die zusätzliche Arbeit für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zwingend erforderlich, darf die Werkstatt die Arbeiten ohne vorherige Rücksprache ausführen, sofern die Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtauftrag stehen.


§ 4 Preise, Kostenvoranschläge und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.

(3) Die Vergütung ist sofort bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung ohne Abzug in bar oder per EC-/Kreditkarte fällig. Eine Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung (Zug-um-Zug-Prinzip).
 

§ 5 Fertigstellung und Abnahme

(1) Termine zur Fertigstellung sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Werkstatt ausdrücklich schriftlich als "verbindlicher Fertigstellungstermin" zugesagt wurden.

(2) Wenn die Werkstatt den Termin aufgrund von höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abzuholen und abzunehmen. Bei verspäteter Abholung kann die Werkstatt eine ortsübliche Standgebühr berechnen.
 

§ 6 Besonderheiten bei Reifen- und Radeinlagerung

(1) Sofern der Service „Reifenwechsel und Einlagerung“ vereinbart wurde, übernimmt die Werkstatt die fachgerechte Aufbewahrung der Räder/Reifen für eine Saison (Sommer- bzw. Winterhalbjahr).

(2) Die Werkstatt haftet für Schäden an den eingelagerten Reifen/Rädern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Schäden bei der Wiederherausgabe unverzüglich anzuzeigen.
 

§ 7 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

(1) Für durchgeführte Reparatur- und Serviceleistungen leistet die Werkstatt Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen ein Jahr ab der Abnahme des Fahrzeugs. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer (Geschäftskunde), beträgt die Frist sechs Monate.

(3) Mängel müssen der Werkstatt unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Der Werkstatt ist stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
 

§ 8 Haftung

(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Werkstatt oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Werkstatt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Werkstatt auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände (z. B. Wertsachen, Elektronik), die nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
 

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Unternehmerpfandrecht

(1) Alle eingebauten Ersatzteile und Zubehörteile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Reparaturvertrag im Eigentum der Werkstatt.

(2) Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in ihren Besitz gelangten Fahrzeug des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder Ersatzteillieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Werkstatt ([Stadt der Werkstatt, z. B. Braunschweig]).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Wichtige Design- und Rechtshinweise für dich als Gestalter der Webseite:

  1. Aktiv einbinden: AGB entfalten im Online-Bereich nur dann rechtliche Wirkung, wenn der Kunde die Möglichkeit hatte, sie vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Falls du ein Online-Terminbuchungstool einbaust, sollte dort ein Kontrollkästchen (Checkbox) sein: "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese."(Das Häkchen darf nicht vorausgewählt sein).

  2. Footer-Link: Setze einen separaten Link namens „AGB“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ in die Fußzeile der Webseite, genau wie beim Impressum und dem Datenschutz.

  3. Keine Rechtsberatung: Da dies eine KI-generierte Vorlage ist, ersetzt sie keine finale Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder die Rechtsabteilung der zuständigen Handwerkskammer.

bottom of page